In der häuslichen Pflege von Angehörigen ist es fast nicht möglich, 24 Stunden rund um die Uhr präsent sein zu können. Die Pflegenden müssen selbst zum Arzt, zum Friseur, ins Krankenhaus oder einfach nur einmal zum Ausspannen in den Urlaub.
Damit die pflegebedürftige Person auch trotz Verhinderung des Pflegenden gut und optimal versorgt wird, kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Bei der sogenannte stundenweise Verhinderungspflege in Kombination mit dem Anteil Kurzzeitpflegebudgets würden Ihnen dann Leistungen bis zu 2.418 € pro Kalenderjahr zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass wir mehr als 50 Stunden für Sie zur Verfügung stehen können, ohne dass Sie einen Eigenanteil leisten müssen.
Wir beraten Sie gerne und prüfen Ihre Zuschüsse.