Wir bieten unsere Hilfe und Unterstützung bei der Grund- und Körperpflege an, egal ob Sie eine Pflegestufe haben oder nicht.
Desweiteren übernehmen wir die Durch-und Ausführung von ärztlichen Anordnungen, dazu gehören z.B. Spritzen verabreichen, Wunden versorgen, Medikamente vorbereiten und verabreichen.
Der Pflegeversicherung Nachweis nach § 37 Abs. 3 SGB XI über einen Beratungseinsatz, wird auch von uns durchgeführt.
Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne über die möglichen Leistungen, auch die hier nicht erwähnten.
Wenn erforderlich, kommen wir auch gerne zu einem Gespräch zu Ihnen nach Hause oder ins Krankenhaus.